Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?
Empfehlen Sie mich weiter — und werden Sie am Erfolg beteiligt. Unkompliziert, transparent und ohne Aufwand für Sie.
So funktioniert es
Sie stellen den Kontakt her — die Maklertätigkeit übernehme ich.
1
Kontakt melden
Sie geben mir den Kontakt Ihres Bekannten, mit dessen Einverständnis.
2
Ich übernehme
Ich melde mich, berate und begleite den gesamten Prozess.
3
Sie werden beteiligt
Kommt es zum Abschluss, erhalten Sie Ihre Provision.
1
Kontakt melden
Sie geben mir den Kontakt Ihres Bekannten, mit dessen Einverständnis.
2
Ich übernehme
Ich melde mich, berate und begleite den gesamten Prozess.
3
Sie werden beteiligt
Kommt es zum Abschluss, erhalten Sie Ihre Provision.
Häufig gestellte Fragen
10 % der Nettoprovision — die Beteiligung gilt für den Verkauf.
Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss.
Nein. Sie stellen den Kontakt her, alles Weitere übernehme ich. Sie beraten nicht, verhandeln nicht und übernehmen keine Maklertätigkeit.
Ja. Die reine Kontaktvermittlung ist ohne eigene Erlaubnis zulässig, solange Sie nicht beratend oder verhandelnd tätig werden.
Bitte holen Sie vorab das Einverständnis der Person ein, bevor Sie mir deren Kontaktdaten übermitteln.
Wichtige Hinweise
Damit eine Empfehlung zur Prämie führt, müssen diese Punkte erfüllt sein.
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
- Die Immobilie ist mir noch nicht bekannt, wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten — etwa im Internet oder in der Zeitung — und es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Melden mehrere Personen dieselbe Immobilie, erhält die Prämie, wer sie mir zuerst gemeldet hat. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Nachricht.
- Ein Hinweis bleibt zwei Jahre ab Eingang Ihrer Nachricht gültig. Kommt der Verkauf innerhalb dieser Frist zustande, besteht Ihr Anspruch auf die Prämie.
- Die Immobilie befindet sich in meinem Tätigkeitsbereich: Bad Homburg und Umgebung im Umkreis von rund 80 km.
- Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen etwa Rechtsanwälte und Steuerberater. Über nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis freue ich mich dennoch sehr.
- Die Tippgeber-Provision wird an Privatpersonen und nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen netto ausgezahlt. An umsatzsteuerpflichtige Unternehmen zahle ich brutto, also inklusive Umsatzsteuer. Für die Versteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
- Ich behalte mir vor, Objekte abzulehnen.
- Bitte vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise, etwa Täuschung oder unzulässige Kaltakquise.

Ihre Empfehlung
Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.